Anwalt Versicherungsrecht Winterthur.
Falls ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt, sei es ein Diebstahl, ein Schaden am Auto, ein Brand, eine Überschwemmung, ein Unfall oder eine Kündigung, können dessen Unannehmlichkeiten zumindest teilweise durch die Versicherungsleistungen ausgeglichen werden. Während der Versicherungsabschluss für manche Versicherungsfälle obligatorisch ist, muss dafür in anderen Fällen vorher selbständig gesorgt werden, damit der eingetretene Schaden ersetzt wird.
Das Schweizer Versicherungsrecht unterteilt sich in Privat- und Sozialversicherungsrecht. Diese Unterteilung führt darauf zurück, ob ein privater oder eine Behörde/der Staat/ein Kanton als Versicherer auftreten.
Dass das Sozialversicherungsrecht hoch komplex ist, lässt sich kaum bestreiten. Unzählige Gesetze, Verordnungen, internationale Vereinbarungen und die von den Behörden entwickelte Praxis machen diese Materie absolut unübersichtlich. Das 3-Säulen Prinzip des Schweizer Sozialversicherungsrechts versucht die wichtigsten sozialen Risiken abzudecken und die Versicherungsbeiträge dementsprechend festzulegen.
Zur ersten Säule gehören die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie Invalidenversicherung (IV). Die zweite Säule beinhaltet die berufliche Vorsorge, die dritte dient der Selbstvorsorge. Weiter sind Mutterschaft, Berufs- und unter Umständen auch Nichtberufsunfälle sowie Arbeitslosigkeit versichert. Die Krankentagegeldversicherung, Familienzulagen und Erwerbsersatz für Dienstleistende sind ebenfalls in die Sozialversicherung integriert.
Die Beantwortung all dieser Fragen bedarf oft vorab anderer Abklärungen, wie beispielsweise, ob die Erwerbstätigkeit gegebenenfalls als selbständig oder unselbständig gilt. Und wenn die sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen bewältigt sind (als wäre dies nicht kompliziert genug), kann man zu den steuerrechtlichen übergehen. Denn in vielen Fällen ist das Sozialversicherungsrecht mit dem Steuerrecht eng verbunden und wird dadurch noch komplizierter…