Trotz aller Hoffnungen und Wünsche, die mit der Heirat verbunden sind, kommt es in sehr vielen Ehen zur Zerrüttung und Trennung. In der Regel sind diese Trennungssituationen mit grosser seelischer Belastung verbunden und es stellen sich komplexe juristische und finanzielle Probleme.
Im Rahmen des Eheschutzes werden diese Fragen von den Gerichten provisorisch oder definitiv geregelt. In den Fällen einer gütlichen Einigung können die Ehegatten sich auch aussergerichtlich über die Fortführung der Ehe trotz Trennung und über die Regelung des Getrenntlebens verständigen.
Im Rahmen der Trennung und Scheidung müssen auch die Belange der Kinder (Sorgerecht, Unterhalt, Besuchsrecht usw.) geregelt werden. Da die Kinder in der Regel das schwächste Glied der Familie sind und somit einen besonderen Schutz brauchen, werden diese Punkte von den Behörden (KESB, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) von Amtes wegen festgelegt. Bei der Regelung der Kinderbelange steht immer das Kindswohl im Vordergrund.
Einen der häufigsten Diskussions- und Streitpunkte bildet der Unterhalt für den Ehepartner und für die Kinder. Schon während der Ehe sind die Ehegatten einander finanziellen Beistand schuldig. Im Eheschutzverfahren kann der Richter einen solchen Unterhalt gerichtlich festlegen.
Ebenso wird der Unterhalt während der Dauer der Trennung oder als nachehelicher Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung festgelegt. Hierbei berücksichtigt der Richter das Einkommen der Ehegatten, ihr Existenzminimum und den allenfalls daraus resultierenden Überschuss.